Rechtsanwalt Holger von Harpe ist seit dem 1. Juli 1973 als Rechtsanwalt im Bezirk des Oberlandesgerichts Celle tätig und bei allen Gerichten - mit Ausnahme des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen - zugelassen.
Im Jahre 1978 wurde er zum Notar bestellt; seit 1997 ist er zudem Fachanwalt für Arbeitsrecht.