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Holger von Harpe Rechtsanwalt

Holger von Harpe Rechtsanwalt

Fachanwalt für Arbeitsrecht

  • Werdegang: +

    • Rechtsanwalt Holger von Harpe ist seit dem 1. Juli 1973 als Rechtsanwalt im Bezirk des Oberlandesgerichts Celle tätig und bei allen Gerichten - mit Ausnahme des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen - zugelassen.
    • Im Jahre 1978 wurde er zum Notar bestellt; seit 1997 ist er zudem Fachanwalt für Arbeitsrecht.
  • Tätigkeitsschwerpunkte: +

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