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  • Werdegang: +

    Frau Ute Diekmann wurde 1995 als Rechtsanwältin zugelassen. Sie arbeitet seit vielen Jahren überwiegend im Bereich des Familienrechts.
    Im Jahre 2008 wurde ihr aufgrund des Nachweises besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen auf diesem Gebiet die weitere Berufsbezeichnung Fachanwältin für Familienrecht zuerkannt.

  • Tätigkeitsschwerpunkte +

    • ausführliche Trennungsberatung
    • Ehescheidung
    • Versorgungsausgleich
    • Umgangs- und Sorgerecht
    • Anfechtung der Vaterschaft
    • Kindesunterhalt
    • Volljährigenunterhalt
    • Ehegattenunterhalt
    • Elternunterhalt
    • Hausrat
    • Ehewohnung
    • Zugewinn
    • Vermögensauseinandersetzung
    • Gesamtschuldnerausgleich
    • Trennung- und Scheidungsfolgenvereinbarung
  • Mitgliedschaften +

    • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltsvereins
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